Horster Str. 152, Gladbeck, Ruhrgebiet 45968 , Deutschland

Elas Ambulanter Pflegedienst Gladbeck

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Beschreibung

Mit unserem qualifiziertem Personal bieten wir Ihnen eine 24 stündige Rufbereitschaft. Somit sind wir jederzeit für unsere Kunden und deren Angehörige erreichbar. Wir legen großen Wert auf eine ausgiebige Beratung und Informationssammlung.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst die ärztlich verordneten Maßnahmen und fallen in die Zugehörigkeit der Krankenkassen. Bei diesen wird die Kostenübernahme beantragt. Bis zum Eingang des Bescheides kann der Pflegedienst die Maßnahmen durchführen und mit der Krankenkasse abrechnen, selbst wenn diese die Kostenübernahme ablehnt. Eine Kostenübernahme erfolgt in aller Regel, wenn die verordnete Maßnahme weder vom Bedürftigen (z.B. aufgrund Sehschwäche, Demenz, fehlender Feinmotorik…) noch von Mitbewohnern im eigenen Haushalt (z.B. Ehepartner) übernommen werden kann.

Sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt fällt seitens der Krankenkasse eine Gebühr von 10,- € je Verordnung an zzgl. für die ersten 28 Tage / Jahr 10% von dem, was der Pflegedienst in Rechnung stellt.

Grundpflege

Zur Grundpflege zählen die körperbezogenen Leistungen. Hier liegt die Zuständigkeit teils bei der Pflegekasse, teils beim Bedürftigen selber. Ist eine Pflegebedürftigkeit vorhanden, ist es ratsam einen Antrag auf Pflege bei der Pflegekasse zu stellen (siehe auch FAQ). Gewährt die Pflegekasse einen Pflegegrad, können erbrachte Leistungen vom Pflegedienst mit der Pflegekasse bis zum jeweiligen Höchstsatz abgerechnet werden. Der Höchstsatz richtet sich dabei nach dem gewährten Pflegegrad. Ist dies nicht ausreichend sind die erbrachten Leistungen oberhalb des Höchstsatzes privat zu zahlen. Unter Umständen kann aber auch beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden.

Wird die Versorgung durch Angehörige oder Freunden sichergestellt sind, sofern Pflegegeld ausgezahlt wird, Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI vonnöten. Diese sind halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, quartalsweise bei Pflegegrad 4 und 5 durchzuführen.

Gerne können Sie uns damit beauftragen. Dabei prüfen wir ob sich die Pflegesituation durch Hilfsmittel erleichtern lässt und wir beraten bei Gefährdungen.

Betreuungsleistungen

Bei Bewilligung eines Pflegegrades stehen Ihnen 125,- € / Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung (§45b SGB XI). Dieses Geld wird nur dann freigegeben, wenn eine bei der Pflegekasse gemeldete Einrichtungen diese Leistungen übernimmt. Im Einzelfall akzeptiert die Pflegekasse auch Privatpersonen.

Die 125,- € lassen sich ansparen, verfallen aber zum 30.06. des Folgejahres.

Öffnungszeiten

Closed. Opens at 08:00
Sonntag: Closed
Montag: 08:00 - 14:00
Dienstag: 08:00 - 14:00
Mittwoch: 08:00 - 14:00
Donnerstag: 08:00 - 14:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Closed

Standort

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